Sonderfahrten

Die Sonderfahrten sind Teil der praktischen Grundausbildung, sie sind Pflichtfahrstunden.
Hierzu zählt die Überlandfahrt, die Autobahnfahrt und die Nachtfahrt.

Diese gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten müssen mindesten 90 Minuten dauern.

Keine Angst, diese Fahrten werden erst am Ende der Grundausbildung durchgeführt, wenn Sie garantiert schon sicher mit dem Fahrzeug umgehen können.

Folende Sonderfahrten sind vorgeschrieben:

  • 4 Autobahn-,
  • 5 Überland-,
  • 3 Nachtfahrten

Die nötigen regulären Fahrstunden zur Unterweisung am, im und mit dem Fahrzeug hängen von Ihrem persönlichen Lernvermögen ab. Nach erfahrungsgemäß rund 20 Fahrstunden + der Sonderfahrten beherrschen Sie die praktischen Grundlagen um Ihre Praxis-Prüfung mit Erfolg zu bestehen.